25. Mai 2020 So holen Sie mehr raus beim Verkauf: das Bieterverfahren für Ihre Immobilie

Sie möchten wissen, ob sich Ihre Immobilie nicht doch über dem vom Gutachten vorgegebenen Preis verkaufen lässt? Oder sich nicht doch jemand findet, der bereit ist, mehr zu zahlen? Dann ist das Bieterverfahren eine moderne und für Sie unverbindliche Form, in kürzester Zeit herauszufinden, ob noch Spielraum nach oben besteht.

Optimale Verkaufserlöse erzielen: Was ist das Bieterverfahren?

Das Bieterverfahren ist eine moderne Variante des Verkaufs Ihrer Immobilie. Die Hauptvorteile: ein schneller Verkaufsvertrag und beste Chancen auf einen maximal erzielbaren Verkaufserlös. Im Bieterverfahren legen oder geben Sie zuvor im Angebot keinen oder einen geringen Verkaufspreis fest – vielmehr lassen Sie sich vom Markt Vorschläge machen. Aber – keine Sorge: Welche Angebote Sie auch immer erhalten, wenn Sie nicht wollen, müssen Sie gar keins annehmen – Ihr Verkauf ist keine Pflicht, sondern eine Chance.

Denn das Bieterverfahren – zusammen mit dem Makler Ihres Vertrauens in Angriff genommen – hat folgende Merkmale:

  • abgegebene Angebote sind vorerst nicht rechtsverbindlich: Wenn Ihnen kein Angebot zusagt, kommt kein Verkauf zustande.
  • es gibt kein Minimalangebot und keinen festgelegten Verkehrswert bzw. Verkaufspreis: Sie entscheiden, zu welchem Preis Sie verkaufen möchten. Natürlich ist Ihnen selbst der normalerweise erzielbare Marktwert vorher bekannt – Sie möchten diesen ja toppen!

Im Folgenden lesen Sie als Eigentümer, was das Bieterverfahren im Detail ist, welche Schritte erfolgen – und welche Vorteile es bietet.

Ihre Immobilie steht zum Verkauf: Wie funktioniert das Bieterverfahren?

Ihre Entscheidung ist gefallen – Sie möchten einen optimalen Preis für Ihre Immobilie erzielen? Dann beginnt Ihr in der Regel zügiger Verkaufsprozess mit der Auswahl eines geeigneten Maklers – und endet mit der Vorlage eines Höchstgebotes an Sie für Ihre angebotene Immobilie.

Die einzelnen Teilschritte sind die folgenden:

  1. Makler aussuchen, Wert ermitteln und Exposé erstellen: Da das Bieterverfahren über einen Makler abläuft, wählen Sie einen Makler aus, der Erfahrungen im Bieterverfahren besitzt. Wie Brock Immobilien. Anschließend besichtigen Sie zusammen Ihr Objekt und ermitteln über ein Wertgutachten einen realistischen Verkaufswert.
  2. Angebot inserieren: Ob im Internet, sozialen Medien oder über Printmedien wie Zeitung & Co. – Ihr Inserat informiert über Ihren anstehenden Immobilienverkauf, das damit verbundene Bieterverfahren sowie den Besichtigungstermin für Interessenten.
  3. Besichtigungstermin: Ihre Interessenten besichtigen Ihre Immobilie nach Vereinbarung. Je mehr attraktive Interessenten, desto günstiger wird der Konkurrenzdruck für einen optimalen Verkaufserlös.
  4. Angebotsabgabe: Innerhalb einer Frist von 2 bis 3 Wochen werden Ihre möglichen Interessenten aufgefordert, ein schriftliches Kauf-Angebot abzugeben, das ihnen beliebt.
  5. Auswertung & Information an Sie als Verkäufer: Ihr Makler wertet gerne die Angebote aus und informiert Sie über das Höchstgebot bzw. erstellt Ihnen eine Liste aller abgegebenen Gebote.
  6. Entscheidung: Sie entscheiden, ob Sie den Höchstbietenden kontaktieren wollen, weitere Preisverhandlungen mit ihm aufnehmen, Ihre Immobilie zu keinem der Angebote verkaufen wollen oder einem Bieter mit einem niedrigeren Angebot den Zuschlag erteilen wollen. Alles ist möglich – auch, dass derjenige, an den Sie Ihre Immobilie gern verkaufen möchten, kein Interesse mehr zeigt. Denn die Angebotsabgabe ist rechtlich nicht bindend.

Ihre Vorteile beim Bieterverfahren

Im Gegensatz zu einer Auktion oder Versteigerung sind die von Verkäufern abgegebenen Angebote im Rahmen eines Bieterverfahrens rechtlich nicht verbindlich. Das ist ganz wichtig zu wissen. Die Vielzahl der Angebote darf also nicht darüber hinwegtäuschen: die Kaufabsichten einiger Bieter sind manchmal ebenso unrealistisch wie manche Angebote weit unter dem Verkehrswert. Dennoch überwiegen beim Bieterverfahren meist die folgenden Vorteile:

  • Geschwindigkeit: Der Verkauf Ihrer Immobilie nimmt von Ihrer Verkaufsentscheidung bis zum Verkauf meist nur wenige Wochen in Anspruch.
  • kein „Besichtigungstourismus“: durch fixe Besichtigungstermine entfällt die langwierige Phase der wiederholten Führung von Kaufinteressenten durch die eigene Immobilie bzw. vielleicht noch bewohnte Eigentumswohnung.
  • hohe Erfolgsquote: Auch dadurch, dass ein Bieterverfahren meist mehr Interessenten anlockt und Sie ein realistisches Bild vom erzielbaren Preis erhalten und Ihre Entscheidung für einen realistisch erzielbaren Preis gut treffen können, liegt die Erfolgsquote im Bieterverfahren enorm hoch.
  • Realisierung eines maximalen Verkaufserlöses: Durch die verstärkte Wettbewerbssituation unter den Interessenten steigt Ihre Option auf einen hohen Verkaufserlös.

Brock Immobilien kennt sich mit Bieterverfahren bestens aus. Rufen Sie uns an, wenn Sie Interesse haben, über ein solches Bieterverfahren den Verkaufserlös Ihrer Immobilie zu maximieren: unter Tel. Telefon 02205-9479450 oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Möchten Sie Ihre Immobilie zwar verkaufen, aber lebenslang drin wohnen bleiben, so ist die Immobilien-Leibrente vielleicht etwas für Sie. Lesen Sie hier einen Überblick zur Immobilien-Leibrente.

02. Dezember 2021 Haus winterfest machen: vom Garten über Fenster bis zum Dach…

Kaum fällt die Temperatur auf minus 5 Grad, drohen erste Schäden für Ihr Haus. So schön der Winter bei uns im Bergischen Land rund um Rösrath, Hoffnungsthal und Overath sein kann – mit Kerzenschein, Schneeflocken und heißem Kakao – so ernst wird die Kälte schnell für die eigenen vier Immobilien-Wände. Vorsicht ist dann besser als Nachsicht. Als Experten rund um Immobilien, Sanierung & Co. geben Ihnen hier ein paar Tipps für vorbeugende Maßnahmen, um das Haus winterfest zu machen.

Rund ums Dach: gut durch den Winter

Nasser Schnee hat Gewicht – wieviel Schneelast ein Dach aushält, ist unterschiedlich. Wer herauskriegen will, wieviel Gewicht auf seinem Dach ruht: Schneiden Sie ein Stück Schnee von 10 cm mal 10 cm heraus und legen Sie es auf die Waage. Das Ergebnis mal 100 ist die Schneelast je Quadratmeter.

Hausdach: Schneelast minimieren, Schnee schaufeln

Als Hausbesitzer sollten Sie sich kundig machen, wie hoch die maximale Gesamtlast ist. Wird der Wert überschritten, drohen Schäden am Dach. Dann heißt es: Schnee schaufeln – und die Last vom Dach runterbekommen.

Wichtig bei der eigenen Immobilie: ein Dach-Check vor dem Winter

Vor dem ersten Schnee lohnt sich ein Dachcheck Ihrer Immobilie. Denn schon kleine Schäden können sich durch starken Frost oder Schneelast zu größeren Schäden entwickeln. Ernste Folgen kann hier schon ein einzelner herausgebrochener Ziegel haben.

Gibt es Schneefanggitter am Haus? Checken Sie die am besten auch vor dem ersten Schneefall.

Kalter Winter, warme Empfehlungen, um das Haus winterfest zu machen: mit einigen Checks für Garten, Dach & Keller kommt die Immobilie sicher durch Frost und Schnee

Winterfester Garten: Check fürs Außengelände Ihres Hauses

Alle Leitungen im Garten, die Wasser führen, sollten vor dem Winter leergemacht und abgestellt werden. Wasser, das friert, nimmt mehr Raum ein. Und das mit großer Sprengkraft. Die Folge: Rohrbrüche drohen.

Dachrinnen winterfest machen

Auch für Regenrinnen oder Fallrohre am Haus gilt: Hineingefallenes Laub sollte vor dem Winter raus. Der Grund: gestautes Wasser kann zu Frostschäden führen. Irgendwann taut es zwar wieder – aber das Wasser läuft dann in Ritzen oder Nietlöcher und droht beim erneuten Frost, Engstellen zu sprengen. Kleiner Tipp am Rande: Eiszapfen an der Dachrinne zeigen an, dass hier eine richtige Reinigung sinnvoll wäre.

Winter-Check der Fenster: gegen Kälte und einfrierende Leitungen

In ungeheizten Räumen Ihres Hauses – zum Beispiel der Waschküche oder im Keller – sollten Sie die Fenster zum Winter verschließen. Eine zusätzliche Dämmplatte vor dem Fenster hilft, die Kälte draußen zu halten. Bei extremen Temperaturen droht in diesen Innenräumen sonst nämlich der Rohrbruch.

Brock-Disandt kümmert sich übrigens auch im Winter um Ihre Immobilie – mit Service & Dienstleistungen rund um alles Handwerkliche. Auch wenn’s ums Winterfest-machen geht. 

Winterfeste Heizung im Haus: warm durch den Winter

Der Heizungscheck im Herbst schützt vor bösen Überraschungen im Winter. Dann nämlich, wenn sie gerade bei Minusgraden ausfällt. Nicht jedem gefällt es, tagelang eingekuschelt in der Decke auf dem Sofa zu verbringen, bis der Installateur mal Zeit hat. Es dauert zwar einige Tage, bis ein Haus mit geschlossenen Fenstern und Türen auf unter 15 Grad auskühlt, aber spätestens dann wird es ungemütlich.

Im Winter: Heizung über Nacht ausstellen? Keine gute Idee fürs Haus

Nachts die Heizung im Winter abzustellen, ist kein guter Rat. Denn schlecht isolierte Leitungen im Haus frieren im Winter gerne mal ein – zum Beispiel im Dachgeschoss. Die Ersparnis an Heizkosten ist darüber hinaus gering – denn das Aufheizen am morgen dauert dafür umso länger. Auch beim Ausflug in den Skiurlaub ist es keine gute Idee, aus Spargründen die Heizung zu Hause abzudrehen. Mindestens 16 Grad machen auch im vorübergehend verwaisten Heim Sinn.

Wasserleitungen im Haus dämmen – wenn nicht abstellbar

Ist Wasser ausstellen nicht möglich, benötigen Ihre Leitungen im Haus eine Dämmung im Winter. Eine einfache Isolierung reicht nicht. Das gilt auch für Leitungen in Innenräumen. Hier helfen vernünftige Dämmungen aus Mineralwolle. Zum Grundstück führenden Leitungen in der Erde können Sie aber vernachlässigen. Denn solche Leitungen liegen in der Regel tief genug – auch minus 20 Grad über mehrere Tage führen hier nicht zu Schäden.

Schnee am Haus, auf der Terrasse oder auf dem Balkon – besser räumen

Die Wärme aus dem Haus taut den Schnee an der zugewandten Seite auf – Tauwasser sucht sich unter der geschlossenen Schneedecke oft einen eigensinnigen Weg. Durch Fugen oder Ritzen direkt ins Haus. Das will keiner – denn bei Feuchtigkeit drohen Schimmelschäden. Deshalb gilt: Auch vor dem Haus, auf Terrasse oder Balkon sollten Sie den Schnee besser räumen.

Gerne beraten wir Sie rund um Ihre Pläne zu Ihrem Haus oder Ihrer künftigen Immobilie in Hoffnungsthal, Rösrath, Overath, Bergisch Gladbach, Köln & Umgebung – egal ob im Winter oder im sonnigen Sommer. Anruf genügt: 02205-9479450.

18. November 2021 Immobilie als Kapitalanlage – lohnt sich das als Altersvorsorge?

Wer im eigenen Haus wohnt und dieses womöglich abgezahlt hat, kann seinen Ruhestand ohne Sorgen genießen – vorausgesetzt, er hat genügend finanzielle Mittel. Für viele reicht die reguläre Rente jedoch nicht aus. Und das trübt dann doch die Perspektiven. Die Immobilienverrentung ist dafür eine mögliche

Eine Immobilie als Altersvorsorge – das Eigenheim steht auch in 2021 noch hoch im Kurs. Im Alter nutzen Sie die Immobilie selbst und sparen die Miete. Im Vergleich zu Mietern sind das im Durchschnitt für den deutschen Rentner ca. 500 Euro pro Monat. In Ballungsräumen wie Köln und Umgebung wie Rösrath, Overath, Bergisch Gladbach oder Bensberg bis zum Doppelten.

Trotzdem hat die selbst genutzte Immobilie eben nicht nur Vorteile als Teil der Altersvorsorge neben der Rente.

Betongold als Altersvorsorge: Ihre Optionen mit einer Immobilie im Alter

Die niedrige Zinslage und die verhaltene Lust an Investitionen am Aktienmarkt machen für viele Deutsche die Immobilie auch weiterhin als Altersvorsorge attraktiv. Dabei müssen Sie unterscheiden:

  • Wollen Sie eine Immobilie in Rösrath, Overath, Bergisch Gladbach, Köln & Umgebung selbst nutzen?
  • Wollen Sie mit der Immobilie durch Vermietung zusätzliche Mieteinnahmen im Alter erzielen
  • Wollen Sie die Immobilie z. B. in Hoffnungsthal oder Umgebung im Ruhestand mit Gewinn wieder verkaufen?
  • Wollen Sie die Immobilie für eine Immobilienrente nutzen?

Alle vier Strategien oder ein Mix davon – zum Beispiel: Sie wohnen zuerst selbst in Ihrer Immobilie verkaufen diese anschließend – haben bestimmte Vor- und Nachteile, die Sie kennen sollten.

Rund 500,- Euro Mietkosten im Monat spart, wer im Ruhestand in der eigenen Immobilie lebt. In Ballungsräumen wie Rösrath, Köln & Umgebung auch gerne das Doppelte. Und der Staat fördert noch zusätzlich…

Immobilie für mietfreies Wohnen in Rente & Ruhestand

Neben dem Einsparen der Miete von etwa 500,- Euro oder mehr je Monat, dem Schutz vor Mieterhöhungen oder Wohnungskündigungen bietet der Kauf einer Immobilie als Altersvorsorge folgende Vorteile:

  • Immobilie, Altersvorsorge – Vorteil #1: Steuervorteile
    Handwerkerkosten und haushaltsnahe Dienstleistungen können Sie bei Wohneigentum in der Steuererklärung geltend machen. Fast 6.000 Euro maximal als Steuerrückzahlung sind drin – oder ein Steuerbonus von 20 %.
  • Immobilie, Altersvorsorge – Vorteil #2: Baukindergeld
    Dieser staatliche Zuschuss für Familien und Alleinerziehende, die vom 01. Januar 2018 bis 31. März 2021 eine Immobilie gekauft haben, erhalten pro Kind und Jahr je 1.200 Euro über insgesamt 10 Jahre. Eine Familie mit 2 Kindern erhält demnach in den genannten 10 Jahren 24.000 Euro.
  • Immobilie, Altersvorsorge – Vorteil #3: Wohnungsbauprämie
    70 bzw. 140 Euro im Jahr Wohnungsbauprämie erhalten Bausparer bei Einkünften unter 35.000 bzw. 70.000 Euro.
  • Immobilie, Altersvorsorge – Vorteil #4: Riester-Förderung
    Als Wohn-Riester bekannt, zahlt dieses staatliche Programm eine jährliche Grundförderung von 175 Euro pro Antragsberechtigten. Für Kinder, die bis 2007 geboren wurden, gibt es 185 Euro Riester-Zulage. Und Kinder ab 2008 geboren erhalten 300 Euro pro Jahr. Käufer können darüber hinaus bis zu 2.100 Euro als Sonderausgabe von der Steuer absetzen. Auch die Tilgungsleistungen für das Darlehen sind absetzbar.

Brock Immobilien berät Sie rundum beim Immobilienkauf – auch wenn es um eine Immobilie im Grünen für Ihren Ruhestand geht. Schauen Sie doch mal in unsere Immobilienangebote

Immobilie als Altersvorsorge: 90 % abbezahlt ab Rente

Damit sich der Kauf einer Immobilie als Altersvorsorge rechnet, sollte eine wichtige Bedingungen allerdings erfüllt sein: Wenigstens 90 % des Kredits sollten Sie bis zum Eintritt des Ruhestandes abbezahlt haben. Sonst drohen im Ruhestand finanzielle Engpässe.

Immobilie fürs Alter erwerben: achten Sie auf die Lage

Wie wollen Sie eigentlich im Ruhestand wohnen? Im Grünen, mit viel Ruhe, netten Nachbarn und einer guten Anbindung an Supermärkte und Ärzte sowie weitere Infrastruktur? Wie etwa in Rösrath und Umgebung. Darauf müssen Sie dann natürlich bereits beim Kauf Ihrer Immobilie achten. Denn vielleicht fällt Ihnen irgendwann Auto- oder Fahrradfahren schwer.

Manchmal geschieht es durch Trennungen oder berufsbedingte Umzüge, dass Sie nicht bis zum Ruhestand in Ihrer Immobilie leben werden. Dann eignet sich für den Immobilienverkauf natürlich eine Immobilie in Ballungsräumen mit großer Nachfrage besser.

Immobilie als Altersvorsorge: die Größe spielt eine Rolle

Wer die Immobilie im Alter bewohnen will, sollte auch darauf achten, dass sie späteren Anforderungen gerecht wird oder wenigstens umbaufähig ist. Sind die Türen breit genug? Ist der Zugang zum Haus und den anderen Räumen barrierefrei? Sie sollten die Antworten kennen.

Bedenken Sie auch die Größe der Immobilie: Einen großen Garten zu pflegen oder viele Räume sauber zu halten, erfordert Energie – oder Sie müssen jemanden dafür bezahlen. Oder lässt sich später ein Teil der Immobilie umfunktionieren? Zum Beispiel zu einer Einliegerwohnung?

Schützen Sie sich vor Risiken

Mieter müssen das nicht – Immobilieneigentümer schon: eine kaputte Heizung reparieren, neue Fenster einbauen oder ein undichtes Dach sanieren. Das alles geht ins Geld – und verursacht Kosten. Die Empfehlung lautet hier: Planen Sie je qm Wohnfläche 1 bis 2 Euro im Monat für Instandhaltung im Durchschnitt ein.

Setzen Sie deshalb für Ihre Altersvorsorge nicht alles auf die Karte einer einzigen Immobilie – streuen Sie Ihre Geldanlagen. Investieren Sie auch in Wertpapiere oder weitere Geldanlagen.

Immobilie als Altersvorsorge nutzen – Immobilienverkauf

Eine weitere Möglichkeit, per Immobilie Altersvorsorge zu betreiben, ist der Verkauf der Immobilie: Sie planen hier ein, dass der Preis für Ihre Immobilie bis zu Ihrem Renteneintritt steigt. Lesen Sie hier mehr darüber: Lohnen sich Immobilien als Kapitalanlagen?

Gerne beraten wir Sie rund um Ihre Immobilie als Altersvorsorge und nehmen eine Immobilienbewertung vor – nehmen Sie Kontakt auf unter: 02205-9479450.

05. November 2021 Immobilienverrentung: Modelle, Vorteile und Nachteile

Wer im eigenen Haus wohnt und dieses womöglich abgezahlt hat, kann seinen Ruhestand ohne Sorgen genießen – vorausgesetzt, er hat genügend finanzielle Mittel. Für viele reicht die reguläre Rente jedoch nicht aus. Und das trübt dann doch die Perspektiven. Die Immobilienverrentung ist dafür eine mögliche Lösung. Denn mit der – kurz genannt – Immobilienrente machen Sie einen Teil oder das gesamte Kapital flüssig, das in Ihrer Immobilie steckt.

Immobilienrente: mehrere Varianten mit Vor- und Nachteilen

Eine Immobilienrente ist besonders interessant, wenn keine Erben folgen – und risikofrei mehr Geld benötigt wird. Die beiden Hauptziele finanzielle Unabhängigkeit und Wohnen in den eigenen vier Wänden finden so gemeinsam ein Dach. Es gibt mehrere Formen der Immobilienrente – welche davon am besten zu Ihnen passt, hängt von Ihren persönlichen Wünschen und Bedürfnissen ab und vor allem, ob Sie eventuell die Immobilie noch vererben möchten.

Immobilienrente: lieber gut beraten lassen

Die Immobilienrente ist eine Option, die aktuell im Trend liegt. Oft scheut aber gerade die ältere Generation davor zurück, mangels richtiger und verlässlicher Information, ihre Chancen auf mehr Finanzspielraum mit der Immobilienrente zu nutzen. Einen roten Faden gibt daher der folgende Überblick in unserem Brock Blog – lesen Sie weiter…

Die Immobilienrente liegt im Trend: lebenslanges Wohnrecht, mehr Geld im Portemonnaie. Wer sich informiert, nutzt mit der Immobilienrente eine vorteilhafte Form der Altersvorsorge.

Der rote Faden: 4 Optionen

Das Wichtigste zuerst: die Leibrente ist für die meisten Eigentümer die sinnvollste Option der Immobilienrente. Denn mit der Leibrente können sowohl das lebenslange Wohnrecht als auch eine fixe Zahlung einer monatlichen Summe zuverlässig vereinbart werden.

Das einzige Risiko dieser Immobilienrente: bei einem früheren Ableben erhält der Käufer Ihrer Immobilie einen günstigeren Gesamtpreis. Denn die monatliche Auszahlung fällt für diesen dann weg. Allerdings kann man auch hier Ausnahmen vereinbaren.

Viele weitere Details zur Immobilienrente lesen Sie unter unser 2-teiligen Serie speziell zu dem Modell der Leibrente:
Immobilien-Leibrente: Nutzen Sie Ihre Immobilie wirtschaftlich im Alter – bei lebenslangem Wohnrecht
Teil #2: Die Details zur Immobilien-Leibrente

Außer der für viele günstigen Option der Leibrente – und deren Varianten – gibt es grundsätzlich die folgenden weiteren Modelle:

  1. Umkehrhypothek als Immobilienrente: Hier beleihen Sie Ihre Immobilie bloß – im Gegensatz zu allen anderen Modellen mit Verkauf. Ihr Wohnrecht müssen Sie nicht vertraglich absichern, da Sie auf Ihre Immobilie nur ein Darlehen aufnehmen. Allerdings übernimmt auch niemand Kosten für Reparaturen oder Instandhaltungsarbeiten wie etwa bei der Leibrente.
  2. Teilverkauf als Immobilienrente: Sie vereinbaren einen prozentualen Anteil, bei dem Sie das Wohnrecht – zuverlässig per Notar abgesichert vereinbaren. Sie erhalten dafür einen Kaufpreis. Natürlich haben Sie gegenüber dem Verkauf der ganzen Immobilie weniger Geld in der Tasche.
  3. Nießbrauch als Immobilienrente: Hier verkaufen Sie Ihre Immobilie mit Grundbucheintrag, behalten aber das Nießbrauchrecht – und erhalten in der Regel eine Einmalzahlung. Der Nießbrauch verlangt eine eingehende Beschäftigung mit den einzelnen Rechten und Pflichten, die hier komplex ausfallen können. Nachteil: hier kommt es sehr auf eine kundige, feine Abstimmung an, um für sich Vorteile zu nutzen.

Sie sind im Ruhestand und möchten als Eigentümer einer Immobilie mehr Geld fürs Leben haben – bei lebenslangem Wohnrecht?
Lesen sie mehr dazu!

Vorteile Ihrer Immobilienrente – das Wichtigste

Ob für Ihre Situation die Immobilienrente eine Option ist, hängt von Vor- und Nachteilen ab. Hier sind die wichtigsten Vorteile, aber auch einige zu berücksichtigende Nachteile der Immobilienverrentung im Ruhestand.

  1. Sie wohnen in Ihrem Eigenheim – in gewohnter Umgebung.
  2. Sie haben – monatlich oder per Einmalzahlung – mehr Geld zur Verfügung.
  3. Sie sind mit einer Alternative der Altersvorsorge im Alter abgesichert.
  4. Viele Details lassen sich per Vertrag individuell für Ihre Situation anpassen und vereinbaren.

Nachteile der Immobilienrente

  1. Nach einem vollständigen Verkauf kann die Immobilie nicht mehr vererbt werden.
  2. Je nach Ihrem Lebensalter und dem Wert Ihrer Immobilie fällt die Rentenzahlung Ihrer Immobilienrente weniger hoch aus, als es Ihren Wünschen entspricht.

Gerne berät Sie Volker Brock für Immobilien in Rösrath, Overath, Köln und Umgebung über Ihre Möglichkeiten zu Leibrente und Co. und erstellt ein Immobiliengutachten.

28. Mai 2021 Immobilien verwalten — mit einem Partner, der auch den Rest kennt

Wer eine Immobilie vermietet, weiß: Die eigentliche Arbeit beginnt nach der Übergabe der Schlüssel. Betriebskostenabrechnung, Mieterkorrespondenz, Instandhaltung, Energieausweise, Mieterhöhungen — das sind keine Einzelaufgaben, sondern ein laufendes Zusammenspiel. Eines, das Erfahrung, Überblick und verlässliche Strukturen braucht. Genau das bietet Brock Immobilien.

Verwaltung, die wirklich entlastet

Viele Eigentümer jonglieren zwischen Hausverwaltung, Handwerkern und Sachverständigen — und bezahlen am Ende dreimal: einmal für die Leistung, einmal für die Koordination und einmal für die Fehler, die dabei entstehen.

Bei Brock Immobilien liegt alles in einer Hand. Wir übernehmen die Verwaltung Ihrer Immobilie — rechtlich sauber, wirtschaftlich durchdacht, persönlich begleitet. Und weil wir gleichzeitig den gesamten Immobilienmarkt im Bergischen Land und in Köln kennen, denken wir immer einen Schritt weiter als die reine Verwaltung.

Unsere Verwaltungsleistungen im Überblick

Je nach Art Ihrer Immobilie bieten wir drei spezialisierte Verwaltungsformen:

  • Mietverwaltung: Für Eigentümer von vermieteten Wohnungen und Häusern — von der Mietersuche über die laufende Betreuung bis zur Betriebskostenabrechnung.
  • WEG-Verwaltung: Für Wohnungseigentümergemeinschaften — mit Eigentümerversammlungen, Jahresabrechnungen und technischem Gebäudemanagement.
  • Sondereigentumsverwaltung: Für einzelne Eigentumswohnungen innerhalb einer WEG — als eigenständige Verwaltung oder ergänzend zur bestehenden Gemeinschaftsverwaltung.

Der Unterschied: Wir kennen Ihre Immobilie — nicht nur Ihre Akte

Was Brock Immobilien von klassischen Hausverwaltungen unterscheidet, ist der Blick aufs Ganze. Wir sind nicht nur Verwalter — wir sind Immobilienberater mit Ortskenntnis. Das bedeutet für Sie:

Wenn Ihre Immobilie eines Tages neu bewertet, vermietet oder verkauft werden soll, müssen Sie nicht von vorn anfangen. Wir kennen das Objekt bereits — und können Sie direkt beraten. Ob Wertermittlung, Verkaufsberatung oder Immobilienfinanzierung — all das gehört zum Portfolio von Brock Immobilien.

Gut zu wissen: Verwaltung und Vermietung aus einer Hand

Gerade wenn eine Wohnung neu vermietet werden muss, ist die enge Verzahnung von Verwaltung und Vermarktung ein echter Vorteil. Wir übernehmen nicht nur die laufende Betreuung, sondern — wenn gewünscht — auch die Immobilienvermietung neu: mit professionellem Exposé, Besichtigungsmanagement und Mieterauswahl.

Aus der Region: für die Region Rösrath, Overath, Bergisch Gladbach, Köln

Brock Immobilien ist mit vier Standorten in Rösrath, Overath, Bergisch Gladbach/Bensberg und Köln vertreten. Kurze Wege, lokale Netzwerke, persönliche Ansprechpartner — das ist kein Marketingversprechen, sondern gelebter Alltag.

Wenn Sie wissen möchten, welche Verwaltungsform zu Ihrer Immobilie passt, sprechen Sie uns einfach an.

Weiterführende Beiträge aus dem Brock-Magazin:

28. April 2021 Immobilienbewertung online – was bringt die „kostenlose“ Bewertung von Immobilien wirklich?

Eine Immobilienbewertung gibt es in gleich mehreren Varianten: einmal in umfassend, als Verkehrswertgutachten, als Kurzbewertung oder als kostenlose Bewertung Ihrer Immobilie online. Entscheidend für die Wahl Ihrer Immobilienbewertung ist der Anlass – und der Zweck, zu welchem Sie z. B. die Hausbewertung oder eben das Gutachten über eine bestimmte Immobilie nutzen möchten.

Immobilienbewertung online, Kurzbewertung oder lieber Verkehrswertgutachten für die Immobilie?

Ein Verkehrswertgutachten Ihrer Immobilie benötigen Sie, wenn die Wertermittlung Ihrer Immobilie juristisch belastbar sein soll. Zum Beispiel wenn’s ums Finanzamt, Steuer, Erbe, Schenkung oder Scheidung geht.

Als umfangreichste Bewertung von Immobilien ist das Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB mit deutlich mehr Kosten verbunden als eine Kurzbewertung. Dafür sind die Aussagen dieser Bewertung eben belastbar – mehr noch: der Gutachter haftet sogar für seine Aussagen.

Immobilienbewertung online – kostenlos

Im Web stößt man vielerorts auf Hausrechner, kostenlose Immobilienbewertung in 5 Minuten, Online-Immobilienbewertung oder Angebote unter dem Stichwort: Hausbewertung kostenlos. Das ist natürlich sehr verlockend, um mal eben schnell seine Immobilie zu bewerten. Die Frage ist nur: Was haben Sie wirklich davon? Meine Antwort darf sicher kurz ausfallen: Sie erhalten eine grobe Orientierung, die aber mit Ihrer Immobilie nur bedingt zu tun hat.

Kostenlose Immobilienbewertung oft gar nicht gratis

Eine Immobilienbewertung online arbeitet mit nur wenigen Kriterien, die Sie online eingeben. Meist sind das Lage, Baujahr, Wohnfläche. Was Sie danach erhalten, kann also nur ein grober Schätzwert sein.

Je nach Bewertung oder Online-Plattform zahlen Sie dafür mit Ihren persönlichen Daten. Insofern ist die oft angepriesene kostenlose Immobilienbewertung in Wirklichkeit keineswegs gratis. Es gibt aber Anbieter, die für kleines Geld eine Immobilienbewertung online anbieten, die mehr Kriterien abfragt.

Grober Schätzwert für Ihre Immobilie – ausreichend?

Wenn Sie etwa aus reinem Interesse einen groben Schätzwert für Ihre Immobilie erhalten möchten, reicht eine solche Online-Immobilienbewertung aus. Gehen Ihre Ziele und Absichten ein bisschen weiter, überlegen Sie mal, ob nicht die zuverlässige und kostengünstige Kurzbewertung für Immobilien nicht am ehesten für Ihre Zwecke in Frage kommt.

Online-Immobilienbewertung: meist ohne Ortsbesichtigung

Eine schnelle Immobilienbewertung wie eine Online-Bewertung oder ein Hausrechner beinhalten natürlich auch keine Besichtigung der Immobilie. Für eine zuverlässige Wertermittlung ist dies aber notwendig, denn Details, Besonderheiten, Ausstattung, aber auch Mängel oder notwendige Reparaturen bestimmen mit über den realistisch erzielbaren Verkaufspreis für Ihre Immobilie.

Wir bei Brock Immobilien bieten Ihnen die Kurzbewertung für kleines Geld an. Und das Beste: Sie erhalten die Kosten sogar zurück, wenn Sie Ihre Immobilie über uns verkaufen.
Kontaktieren Sie uns für Ihre Immobilienbewertung

Zuverlässige Immobilienbewertung – oft genügt eine Kurzbewertung der Immobilie

Stellen Sie sich am besten selbst die Frage. Würden Sie blind 750.000 Euro für eine Immobilie zahlen? Sicher nicht. Und vermutlich auch noch nicht, wenn die Immobilie nur 300.000 Euro kosten würde – oder? Für ein Verkehrswertgutachten und auch für eine seriöse Kurzbewertung gehören deshalb auch Besichtigungen natürlich dazu. Und wenn Sie wissen möchten, was Ihre Immobilie wert ist, ohne viel Geld in die Hand zu nehmen, sind Sie mit einer Kurzbewertung gut beraten.

Gerne beraten Sie Mark Pedigrew und Volker Brock für eine Kurzbewertung oder ein Verkehrswertgutachten und bestimmen zuverlässig den Wert Ihrer Immobilie.

07. Januar 2020 Immobilien-Leibrente, Folge 2

Zur Erinnerung – die Immobilien-Leibrente funktioniert so: Ihre Immobilie wird verkauft – und Sie erhalten dafür ein Wohnrecht darin auf Lebenszeit. Darüber hinaus erhalten Sie eine monatliche Rentenzahlung – oder eine Einmalzahlung. So können Menschen ab 70 mit geringem Einkommen und/oder nicht vorhandenen Erben bereits zu Lebzeiten ihr sonst gebundenes Kapital wirtschaftlich nutzen. Der Effekt ist der gleiche wie bei einer Rentenversicherung – oder einer ausbezahlten Lebensversicherung. Das Ganze notariell beglaubigt, im Grundbuch eingetragen und mit allem, was zur Sicherheit dazugehört. Die Immobilien-Leibrente liegt wohl auch deshalb im Trend.

In einem allgemeinen Blog-Artikel habe ich die Immobilien-Leibrente bereits vorgestellt – hier können Sie den Überblick zur Leibrente lesen. In Teil 2 erfahren Sie jetzt mehr zu den wichtigen Details. Für alle, die sich noch besser informieren wollen.

Immobilien-Leibrente: Wie hoch ist der Verkaufspreis – und wie hoch meine Rente?

Die Höhe des Verkaufspreises hängt vom Verkehrswert ab. Abgezogen wird ein kleiner Risikoabschlag. Der Abschlag kommt dadurch zustande, dass für die Vermietung die Lebenserwartung Ihrer Person sowie die Ihres Partners/Ihrer Partnerin als lebenslanger Mieter zählt und dafür nur die Statistik herangezogen werden kann. Je länger die Raten gezahlt werden, desto geringer fällt die einzelne Rate aus. Für eine angemessene Höhe der Rate ist deshalb in der Regel das Mindestalter von 65 Jahren für die Immobilien-Leibrente Voraussetzung.

Risiken, Chancen, Varianten…

Das Risiko für Sie als Empfänger der Leibrente liegt darin, dass Sie vielleicht durch ihr Lebensalter nicht in den Genuss aller Rentenzahlungen kommen, die Ihre Immobilie wert ist – der Käufer zahlt bei Ihrem statistisch früheren Ableben eine günstigere Summe. Leben Sie länger, zahlt der Käufer aber auch mehr – denn Sie erhalten bis zum Lebensende Zahlungen.

Zeitrente je nachdem die bessere Wahl

Allerdings gibt es auch die Variante der Zeitrente für Ihre Immobilie: Auch hier erhalten Sie ein lebenslanges Wohnrecht sowie regelmäßige Rentenzahlungen – allerdings mit einem fest vereinbarten Ende der Zahlungen. Ausstehende Zahlungen gehen ins Erbe über. Beide Parteien haben dabei keinerlei finanzielles Risiko. Unterschiedliche Varianten der Zeitrente sind die Mindest- oder Höchstzeitrente sowie die aufgeschobene Zeitrente. Gerne berate ich Sie, was für Sie die beste Variante wäre.

Immobilien-Leibrente: Worauf Sie beim Verkauf Ihrer Immobilie achten müssen

Grundsätzlich gilt bei Immobilien-Leibrente genau das, was üblicherweise für den Verkauf einer Immobilie gilt: Was ist Ihre Immobilie wert bzw. welchen Preis können Sie erzielen? Um das herauszufinden, empfehle ich Ihnen die Immobilien-Bewertung.

Darüber hinaus sollten Sie vor dem Verkauf auf folgende Fragen sichere Antworten erhalten:

  • Wie kann ich mich gegen Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit eines Käufers absichern?
  • Welche Punkte sollte ich beim Vertrag für die Leibrente beachten?
  • Was ist, wenn der Pflegefall eintritt – und ich aus meiner verrenteten Immobilie ausziehen muss?
  • Ist die Leibrente wirklich eine sinnvolle Vorsorge für das Alter
  • Oder soll ich die Immobilie im Alter lieber verkaufen

Wichtig ist auch die Frage der Finanzierung für den Käufer, denn hier kommt das Beziehungsdreieck von Verkäufer, Bank oder anbietendem Unternehmen für die Leibrente ins Spiel. Nämlich, wenn es um die Kredite geht, die Ihre Auszahlungen als Immobilien-Verkäufer bestimmen. Hier zählen die Details im Einzelfall. Sprechen Sie mich gerne an – unter: 02205 9479450.

Extra-Beratung zur Immobilien-Leibrente gewünscht?

Die Immobilien-Leibrente ist sicher eine interessante Form, in Immobilien gebundenes Vermögen ohne Erben noch zu Lebzeiten selbst aufzubrauchen, die Zusatzrente zu decken, in der gewohnten Umgebung zu leben und sich einen höheren Lebensstandard zu leisten. Zudem fallen sogar Maßnahmen zur Instandsetzung oder Sanierung weg – denn die gehen auf den Käufer über.

Sie interessieren sich für diese Art der Alterssicherung per Immobilien-Leibrente? Gerne vereinbaren wir einen Beratungstermin. Rufen Sie mich an: unter 02205 9479450 oder schreiben Sie mir eine E-Mail an service@brock-immobilien.com

03. Dezember 2019 Immobilien-Leibrente

Sie ist im Fernsehen, sie ist in der Presse, sie liegt im Trend – die Immobilien-Leibrente. Und die Nachfrage nach dieser besonderen Form von Rente steigt. Als zusätzlicher Baustein in der Altersversorgung ist diese besondere Art der Verrentung im Bewusstsein von uns Deutschen angekommen. Interessant ist diese Art der Immobiliennutzung im Alter besonders für Menschen mit weniger starkem Einkommen – bzw. ohne Erben –, die so das in der Immobilie gebundene Vermögen nutzen.

Immobilien-Leibrente: was ist das eigentlich?

Ganz kurz gesagt: Ihre Immobilie wird verkauft und Sie behalten das lebenslange Wohnrecht. Das ausbezahlte Geld kann für Rentner, Pensionäre und Ruheständler für die unterschiedlichen, anstehenden Zwecke genutzt werden wie für einen barrierefreien Umbau, notwendig gewordene Pflegeleistungen – oder einfach den Lebensunterhalt. Ob allein oder als Paar.

Wer ab schätzungsweise 70 Jahren seine Immobilie „als Leibrente“ nutzt, erzielt damit den gleichen wirtschaftlichen Effekt als hätte er eine private Rentenversicherung oder eine Lebensversicherung, die ausbezahlt wird. Mit der Immobilien-Leibrente machen Sie also das Vermögen, das in Ihrem eigenen Haus steckt, bereits zu Ihren Lebzeiten nutzbar.

Alle Details: so funktioniert die Immobilienleibrente

Zum lebenslangen, mietfreien Wohnrecht in Ihrer verkauften Immobilie erhalten Sie bei der Immobilienleibrente darüber hinaus eine monatliche Rentenzahlung oder eine Einmal-Auszahlung. Notariell wird der Immobilienverkauf dokumentiert, und es werden die nötigen Grundbucheinträge vorgenommen. Sicherheit besteht bei der Immobilien-Leibrente also in höchst verlässlichem Maß.

Für die Berechnung fließen die folgenden Faktoren ein:

  • ermittelter Immobilienwert durch einen Immobilien-Sachverständigen wie Volker Brock von Brock Immobilien
  • Ihr Alter und Geschlecht als Immobilien-Eigentümer
  • der Wert des lebenslangen Wohnrechts
  • Kosten für die Immobilienbewirtschaftung
  • Mindestlaufzeit: sie sorgt dafür, dass das bei frühzeitigem Erbfall wirtschaftliche Werte auch vererbt werden können

Die monatliche Immobilienleibrente fällt mit zunehmendem Alter höher aus, was direkt plausibel ist.

Sie möchten mehr zur Immobilienleibrente erfahren? Rufen Sie mich an: unter Telefon 02205-9479450 oder mailen Sie mir an service@brock-immobilien.com

Mehr Infos lesen Sie im 2. Blog zum Thema Immobilienleibrente Teil 2 sowie unter Immobilienrente als eine unsere Kernleistungen bei Brock Immobilien. Oder folgen Sie Brock Immobilien auf facebook, um dauerhaft auf dem Laufenden zu bleiben.

28. Oktober 2019 Immobilie besichtigen

Sehen, sich verlieben – und kaufen. Das kann klappen, kann aber auch zu einem einzigen Desaster werden. Denn ohne genaue Prüfung und einen kühlen Kopf kann ein Hauskauf Sie viel Geld kosten. Und eine Menge Ärger bereiten, selbst wenn es auf den ersten Blick bei der Immobilienbesichtigung super-gut aussieht. Denken wir alleine einmal an die Bausubstanz: nicht jeder Mangel ist sofort ersichtlich – oder ob die Heizung einwandfrei funktioniert, ist immer fraglich.

Als erstes benötigen Sie aber erst einmal alle Eckdaten der Immobilie wie Alter, Größe, energetischer Zustand, Grundriss. Dann gehen Sie über zu den Detailfragen.

Immobilienbesichtigung: Haus und Umgebung prüfen

Neben der Immobilie selbst, die Ihnen natürlich gefallen sollte, spielen weitere Kriterien eine Rolle. Stellen Sie sich deshalb – bevor es überhaupt an den Zustand und die Ausstattung der Immobilie selbst geht – folgende Fragen:

  • Genügen die Verkehrsanbindungen bzw. sind diese wichtig?
  • Wo würden Sie einkaufen gehen?
  • Wie ist die allgemeine Infrastruktur – gibt es Kindergärten, Schulen, Sportvereine etc. – sofern Sie diese nutzen möchten/müssen.
  • Gefällt Ihnen die Umgebung und Nachbarschaft – am besten machen Sie einen Spaziergang durchs Viertel, den Ort.

Ist die Geräuschkulisse oder eben die Ruhe für Sie angenehm?

Immobilienbesichtigung bei älteren Immobilien

Gerade bei älteren Immobilien oder Altbauten sind meist Mängel zu erwarten, über die man als Käufer Bescheid wissen sollte. Ein prüfender Blick bei der Hausbesichtigung ist daher sehr wichtig. Selbst wenn Sie kein Experte sind, ein paar Dinge sind eindeutige Signale, dass etwas nicht in Ordnung ist. Am besten nehmen Sie eine Kamera mit und achten Sie auf bzw. dokumentieren Sie Folgendes:

  • Ist der Putz hier und da verfärbt? Oder schimmelig?
  • Riecht es muffig?
  • Wie sind die Fensterrahmen, feucht?
  • Lassen sich an Holzbalken oder im Mauerwerk zweifarbige pilzartige Auswüchse erkennen?
  • Erkennen Sie irgendwo Holzwurm-Befall?
  • Gibt es tiefe Risse im Mauerwerk, die sich treppenartig nach oben fortsetzen, also so genannte Setzungsrisse?

In all diesen Fällen rate ich Ihnen dringend zu einem professionellen Gutachter, der die Immobilie auf Feuchtigkeit und Statik exakt untersucht. Eine Sanierung ist in solchen Fällen nämlich sehr kostspielig. Bei erkanntem Hausschwamm müssen etwa betroffene Holzbalken komplett entfernt, verbrannt und wieder ersetzt werden. Da können Sie sich vorstellen, dass das je nachdem mit ein paar tausend Euro nicht getan ist.

Modernisierungen und Sanierungen, die üblicherweise ins Geld gehen

Neben den Kosten für den Hauskauf gibt es in der Regel noch Kosten für notwendige oder gewünschte Sanierungen. Besonders kostspielig sind Sanierungen für Bad, Bodenbeläge, Veränderung der Raumaufteilung, Veränderung oder Erweiterung von Steckdosen- und elektrischem Anschlusssystem. Das sollten Sie bei einer Immobilienbesichtigung direkt immer in Betracht ziehen. Wenn Ihnen also ein Haus gefällt, so addieren Sie die notwendigen Sanierungsarbeiten wie etwa energetische Sanierungen am besten direkt dazu, um zu prüfen, ob das alles noch ins Budget passt.

Übrigens: Ist die installierte Heizung im Haus aus einem Jahr vor 1985, besteht für Sie beim Hauskauf Sanierungspflicht und Sie müssen die Heizung erneuern. Je nach Heizungsmodell können sich die Kosten auf ca. 6.000 bis 10.000 Euro belaufen. Bei Pellets- oder Hackschnitzelheizung müssen Sie bis zu ca. 25.000 Euro rechnen.

Immobilie sicher bewerten lassen

Sie möchten sicher sein. Verständlich! Aber aus eigener Erfahrung rate ich Ihnen aber: Es muss nicht immer ein umfassendes Gutachten sein. Ein Gutachter oder Architekt, der mit Ihnen durch Ihre Wunschimmobilie geht, also eine Immobilienbesichtigung durchführt, und Sie auf mögliche Probleme des sanierungsbedürftigen Hauses hinweist, Ihnen praktische Lösungsansätze sowie eine Kostenkalkulation an Hand gibt, ist häufig schon ausreichend. Zudem kommen Sie viel günstiger dabei weg und schneller ans Ziel. Gerne berate ich Sie als zertifizierter Immobiliengutachter ausführlich über eine eventuell sinnvolle Immobilienbewertung in Ihrem Fall.

Gehen Sie am besten grundsätzlich wie folgt vor:

  1. Besichtigungstermin 1: Notieren Sie sich Auffälligkeiten an der Immobilie.
  2. Besichtigungstermin 2: mit einem Gutachter, wenn Sie grundsätzlich an der Immobilie interessiert sind.
  3. Gehen Sie zum Bauamt: Informieren Sie sich über Grundstück, Einschränkung, Bebauungsplan in der Umgebung, damit Sie wissen, ob und wenn ja, was in der Nachbarschaft in Zukunft gebaut wird. In der Regel hat der gute Makler diese Informationen aber auch schon für Sie vorbereitet.
  4. Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl: Denn bei Immobilien hilft Ihnen Ihre Intuition bei der richtigen Entscheidung.

Sie sind bereit? Dann prüfen Sie doch gleich unsere Immobilienangebote für Rösrath, Overath, Bergisch Gladbach, Köln und Umgebung.

02. Oktober 2019 Einbruchschutz Immobilien

Einbrecher kommen in der Nacht, bei mir lohnt das nicht wirklich, in meinem Stadtteil ist es sicher: die Deutschen sind oft zu sorglos beim Einbruchschutz ihrer Immobilie. Und wissen nicht richtig Bescheid. Wie sieht es da bei Ihnen aus?

Denn eigentlich ist es so: Die dreisten Diebe kommen auch am Vormittag – besonders in den Wintermonaten. PCs, Handy, Tablets oder Notebook besitzt wohl jeder. Und die Zeiten, in denen in bestimmten Gegenden nicht eingebrochen wird, sind leider vorbei. Die gute Nachricht: 40 % der Einbrüche scheitern an mechanischen Sicherheitsvorrichtungen. Investieren in den Einbruchschutz lohnt sich also.

Einbruchschutz: Türen, Fenster, Schlösser und Alarmanlage

Mehr als 50 % der Einbrecher kommen geradewegs durch Ihre Haustür. Kümmern Sie daher ganz besonders um die Sicherung Ihrer Wohnungstür:

  • sichere Schutzbeschläge: VDS-anerkannte Beschläge widerstehen auch großen Zugbelastungen.
  • Türen in Widerstandsklasse 2: neue oder neu eingebaute Türen bitte nur noch nachweislich gegen Einbruch geprüft.
  • Profilzylinder: ab Widerstandsklasse 1 mit Bohrschutz verwenden bzw. Einsteckschlösser mit Widerstandsklasse A.
  • Mehrfachverriegelung: Durch mehrere Verschluss-Bolzen hält Ihre Tür Einbruchsversuchen länger Stand.

Möchten Sie als Eigentümer Ihre Fenster und den Balkon sichern, gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Pilskopfverriegelungen: Durch Mehrfachhalt von Fenster oder Tür am Rahmen können diese nicht mehr mit dem Schraubenzieher aufgehebelt werden.
  • Einbruchhemmendes Glas: verhindert das Einschlagen und Durchgreifen.
  • Zusatzschlösser: haben abschreckende Wirkung.
  • Gitter: bei alten Fenstern, die Sie nicht austauschen können, bieten sie erhöhte Sicherheit. Achten Sie aber auf eine gute Verankerung im Mauerwerk.

Ähnliche Sicherheitsmaßnahmen wie für Ihre Wohnungstüren gelten auch für die Sicherung Ihrer Kellertüren. Auch hier sollten Sie zum Schutz Ihres Hab und Guts alle Register ziehen, wie

  • einbruchhemmende Türen: Widerstandsklasse 2, nach DIN EN 1627
  • sogenannte Panzerriegel, Vorlegestangen und Gitter: das Querriegelschloss zieht sich vollständig über die Tür hinweg und Gitter schützen Ihr Kellerfenster. Auch innen befestigte Stangen aus Stahl oder Holz sichern Ihre Kellertür.
  • Vorhängeschlösser: zur Innenverwendung

Auch die klassische Alarm-Anlage hat ihre Berechtigung – auch wenn sie nach außen hin potenziellen Langfingern eher signalisiert: Hier sind Wertsachen, die jemand schützen will. Zwei Aspekte sind dabei besonders wichtig:

  1. Alarm-Auslösung und Fernalarm: Der Alarm sollte bereits beim Versuch des Eindringens ausgelöst werden. Bei hohem Sicherheitsbedürfnis schalten Sie gleichzeitig einen stillen Alarm zu einem Sicherheitsunternehmen.
  2. Art der Alarmanlage: Nehmen Sie für Ihre Bedürfnisse die Beratung durch einen Fachmann bzw. ein Unternehmen mit Fachkompetenzen in Anspruch. Und entscheiden Sie sich dann für eine Lösung als Funk-, Draht- oder Hybrid-System.

Verhalten im Notfall: Einbrecher im Haus

Einbrecher kommen auch, wenn jemand zu Hause ist. Im Notfall einer Konfrontation gilt es Ruhe zu bewahren. Die folgenden Tipps helfen:

  • Haus verlassen: Bring dich und die Anwesenden in Sicherheit – verlasse deine Wohnung.
  • kein Angriff auf den Einbrecher: Lassen Sie sich nicht auf einen Kampf ein.
  • Polizei anrufen: Rufen Sie so schnell wie möglich die Polizei.
  • Verbarrikadieren: Sie können Ihr Haus nicht sicher verlassen? Schließen Sie sich ein. Und machen Sie Lärm, um zu signalisieren, dass sie da sind.
  • Dinge merken und anschließend Spuren sichern: Waren es mehrere Einbrecher? Wurde Deutsch oder eine andere Sprache gesprochen? Sind die Einbrecher weg, warte auf die Polizei und räume nicht auf, sondern lass die Polizei erst die Spuren sichern.

Mein persönlicher Einbruchschutz-Tipp zum Schluss: wachsame Nachbarn!

01. September 2019 Tipps zum Immobilienverkauf

Ob in Eigenregie oder mithilfe von Maklern: Eine Immobilie zu verkaufen, kann Monate dauern und will wohlüberlegt sein. Viele meiner Kunden fragen sich, ob sie ihre Immobilie überhaupt selbst verkaufen können. Vielleicht ja auch Sie. Die kurze Antwort lautet: Natürlich könnten Sie das! Jedoch gibt es wie so oft im Leben auch hier ein Aber.

Wie man dafür vorgehen muss, steht auf vielen Seiten im Internet, wenn Sie „Immobilie privat verkaufen Tipps“ eingeben. In der Regel haben Sie innerhalb weniger Minuten gleich ein paar Listen, die Ihnen sagen, was Sie alles brauchen und wie Sie vorgehen.

Was gehört zum Immobilien verkaufen dazu?

Die Frage für mich ist allerdings viel eher: Müssen Sie sich dafür erst einmal Know-how aneignen und ist es in Ordnung, dass Sie beim Immobilienverkauf vielleicht den ein oder anderen Fehler machen? Und auch solche, die Sie vielleicht Geld kosten oder gar die Rückabwicklung des Kaufvertrags zur Folge haben. Denn Sie verkaufen Immobilien ja nicht jeden Tag. Am besten gebe ich Ihnen einen kurzen Überblick, welche Schritte zum Immobilienverkauf gehören. Dann können Sie vielleicht am besten entscheiden, wie Sie vorgehen möchten.

Schnell aufgelistet müssen Sie:

  1. den Preis festsetzen, so viel wie möglich, aber den Bogen nicht überspannen – sonst geht der Schuss nach hinten los
  2. das Objekt mit Bauausführung, Flächenangaben, und Ausstattung richtig darstellen
  3. professionelle Fotos vom Objekt aufnehmen
  4. alle benötigten Unterlagen vollständig zusammenführen und besorgen
  5. ein ansprechendes Inserat gestalten und schalten – online und offline
  6. ein Exposé aufsetzen mit allem, was dazu gehört
  7. Ihre Immobilie für die Besichtigungen vorbereiten
  8. mit Interessenten kommunizieren, Fragen klären
  9. Besichtigungstermine koordinieren
  10. eventuelle Preisverhandlungen bzw. Preisbegründung führen
  11. Bonität der Interessenten absichern
  12. einen Kaufvertrag juristisch wasserdicht aufsetzen und abschließen
  13. Objekt übergeben

Immobilie sicher und realistisch bewerten – sicher eine der schwersten Aufgaben

Die Bewertung der Immobilie ist wahrscheinlich dabei die größte Hürde, denn hier spielen viele Kriterien eine Rolle, die Sie für einen realistischen Preis auch korrekt einschätzen müssen. Die Bewertung ist damit sicher ein To-Do-Punkt, bei dem man als Laie die meisten Fehler machen kann. Und auch solche, die Sie Geld kosten. In unserem Blogbeitrag „Immobilienbewertung: Kosten und Nutzen“ finden Sie dazu detaillierte Infos.

Unterlagen für Immobilienverkauf

Mein Tipp für Sie lautet hier: Kümmern Sie sich rechtzeitig darum, dass alle benötigten Unterlagen vorliegen. Manche Infos brauchen Sie schon für die Preiskalkulation, andere fürs Exposé und spätestens für Ihre Interessenten müssen die gängigen Unterlagen zum Objekt dann vorliegen. Im Beitrag zur Immobilienbewertung haben wir eine erste Unterlagen-Checkliste für die Immobilienbewertung für Sie schon erstellt.

An Unterlagen für den Immobilienverkauf benötigen Sie:

Grundbuchauszüge 
Lageplan mit Flurkartenauszug 
BaupläneBaugenehmigungsurkunde, Baubeschreibung, Abnahmebescheinigung 
Berechnung Wohnfläche, Nutzfläche und Umbauter Raum (UR) bzw. Brutto-Rauminhalt (BRI). 
Auszug aus dem BaulastenverzeichnisStraßenanliegerbescheinigungAuszug Denkmalliste 
Energieausweis (Verbraucherausweis und/ oder Bedarfsausweis) 
Aufstellung über Instandhaltungs-/Modernisierungsmaßnahmen 
Betriebskostenaufstellung (Steuer, Versicherungen, Energiekosten, Instandhaltungen etc. der letzten 2 Jahre) 
  
Beim Mehrfamilienhaus aufgeteilt: 
Teilungserklärung (Text-/Planteil)
Eigentümerversammlungsprotokolle (bei mehreren Eigentümern, letzte 2 Jahre)
Miet-/PachtverträgeWohn-/Nutzungsrechte (Nachweis)Auszug BaulastenverzeichnisDenkmalschutznachweisSanierungsvermerkeOriginalkaufverträge
 
Bei Eigentumswohnungen: 
Teilungserklärung, Aufteilungsplan, Miet- / Pachtverträge; Hausordnung, Jahreswirtschaftspläne, aktuelle Abrechnungen des Hausgeldes, Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen, Rechnungen über Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, Rücklagenübersicht 

Wie verkauft der Makler meine Immobilie? Makler versus Verkauf von privat

Ein Immobilienmakler nimmt Ihnen einen Großteil der genannten Aufgaben ab. Er übernimmt auch die Immobilienbewertung. Diese ist beim Verkauf in der Regel auch kostenlos – und als Leistung inbegriffen.

Weitere Vorteile sind sicher:

  • Zeitersparnis beim Verkaufsprozedere
  • Der richtige Käufer schlummert bereits in einer gut gepflegten Datei aus regionalen Kontakten
  • Sicherheitsgefühl, was Preis, Abwicklung und Verhandlung angeht
  • Empfehlung eventueller Sanierungen oder Maßnahmen, die den Verkaufspreis etwas optimieren
  • Zusammenstellung aller relevanten Unterlagen
  • Professionelle Vermarktung der Immobilie
  • Zugriff auf einen eigenen Pool an bereits Immobilien-Suchenden

Zu guter Letzt: meine persönlichen Top-Tipps zum Immobilienverkauf

Wenn Sie sich letztlich doch entschieden haben, die Immobilie selbst zu verkaufen, tun Sie sich aus meiner Sicht einen großen Gefallen, wenn Sie zumindest die folgenden zwei Tipps beherzigen:

Tipp 1: Lassen Sie sich Zeit
Handeln Sie übereilt, schleichen sich mit Sicherheit Fehler ein. Das liegt schlicht und ergreifend in der fehlenden Routine.

Tipp 2: Lassen Sie Ihre Immobilie professionell bewerten
Denn ein Sachverständiger wird Mängel oder attraktive Merkmale, die für Käufer überzeugend sind, alleine aufgrund seiner Erfahrung ganz anders beurteilen als Sie. Zudem kennt er sich in der Regel auch bestens auf dem regionalen Markt aus, kann Angebot und Nachfrage einschätzen und legt einen realistischen Preis fest. Das alles ist gut für Ihr Standing in Verhandlungen und für Ihre investierte Zeit. Denn setzen Sie den Preis zu hoch an, brauchen Sie einen sehr, sehr langen Atem oder müssen irgendwann nach einer Zeit den Preis doch runtersetzen.

30. Juli 2019 Was kostet eine Immobilienbewertung und was nützt sie?

Bei Immobilien geht es meist um viel Geld, da kann eine falsche Einschätzung schon etliche tausend Euro bedeuten. Deshalb ist eine sichere Immobilienbewertung sinnvoll, wenn Sie zuverlässig wissen möchten, was eine Immobilie wirklich wert ist – ob als Verkäufer oder Käufer.

Darüber hinaus amortisieren sich in der Regel die Kosten für eine Bewertung, da Sie ansonsten vielleicht unter Wert verkauft oder über Wert gekauft hätten. In jedem Fall dürfen Sie mit einer fundierten Bewertung auf eine gute Verhandlungsposition setzen.

Was kostet eine Immobilienbewertung?

Eine Immobilienbewertung ist günstiger als Sie vielleicht annehmen. Viele Immobiliensachverständige bieten Ihnen da meist individuelle Angebote oder rechnen nach einer Honorartabelle ab. Sachverständige, die auch als Immobilienmakler tätig sind, vergüten gern das Honorar bei Verkaufsauftrag zurück.

Eine grobe Preisschätzung einer Immobilie gibt es auch umsonst, meist online. Hier sind die Daten zur Wertermittlung häufig recht grob gefasst. Die weitaus genauere Marktwertermittlung oder ein Verkehrsgutachten dauert länger und nimmt die Immobilie genauestens unter die Lupe. Hier fließen die ganze Erfahrung eines Sachverständigen und sein Wissen über die aktuelle Marktsituation, besonders die regionalen Gegebenheiten am Markt ein. Das ist natürlich mit mehr Aufwand verbunden und kostet daher schon zwischen ein paar hundert Euro oder ein paar tausend, je nachdem.

Extra-Tipp: Bei Brock Immobilien gibt es eine Kurzbewertung vom Immobiliensachverständigen. Verkaufen Sie später Ihre Immobilie über Brock Immobilien, erhalten Sie die Kosten dafür zurück. In diesem Fall ist Immobilienbewertung für Sie also kostenlos. Interesse? Dann mailen Sie Ihrem Immobilienbüro in Rösrath, in Overath, in Bergisch Gladbach oder Köln.

Immobilienbewertung kann Ihr Verkaufsprozedere abkürzen

Eine Immobilienbewertung hilft Ihnen nicht nur, beim Verkauf einen optimalen Preis zu erzielen, sondern sie kann das Verkaufsprozedere vom zeitlichen Aufwand her optimal gestalten. Denn sehen Sie es mal so: Ist Ihr angesetzter Preis für die Immobilie zu hoch angesetzt, werden Sie länger auf einen Käufer warten müssen – und im schlimmsten Fall gar keinen finden bzw. den Kaufpreis anpassen müssen. Besser, Sie arbeiten von Anfang an mit einem realistischen Preis, um die Angelegenheit nicht unnötig in die Länge zu ziehen, auch wenn wir bei der aktuellen Marktsituation natürlich sehr optimistisch sein dürfen. Übrigens: Bei einer leer stehenden Immobilie empfiehlt sich Homestaging, um die Attraktivität und damit auch den Verkaufspreis zu steigern.

Wonach wird eine Immobilie bewertet?

Ganz allgemein betrachtet man Immobilien nach folgenden Kriterien:

  • Lage der Immobilie
  • Art der Immobilie: Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Villa, Fachwerkhaus oder Wohnungstyp wie Maisonette, Loft o. Ä.
  • Baulicher Zustand der Immobilie, also Dach, Bad, Bodenbeläge, Fenster
  • Art und Umfang der Modernisierung bzw. Sanierung
  • Bauqualität und Güte
  • Ausstattungsdetails wie Garten, Pool, Terrasse, Balkon, Kamin
  • Mögliche Erträge, also Mieteinnahmen
  • Mögliche Verwendung bei Neuvermietung

Im Detail unterscheidet man drei normierte Verfahren, je nach Art der Immobilie: das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren.

Immobilie bewerten lassen: Checkliste benötigter Unterlagen

Sie möchten Ihre Immobilie bewerten lassen. Dann benötigen Sie folgendes:

UnterlagenvorhandenNicht vorhanden
Grundrisse, Schnitt und Ansichten (Baupläne)  
Aktueller Grundbuchauszug  
Aktueller Auszug Flurkarte  
Grundriss und Bauzeichnungen  
Auszug aus dem Baulastenverzeichnis  
Angaben zu aufwändigen Renovierungsarbeiten oder Modernisierungen der letzten 10 Jahre  
Mietverträge bei vermieteten Immobilien  
Denkmalbescheid bei Objekten mit Denkmalschutz  
Bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung, Aufteilungsplan, NK-Abrechnung, Höhe der Instandhaltungsrücklage und Protokolle von Eigentümersammlungen  

Immobilienbewertung für Immobilien in Köln, Rösrath, Overath und Umgebung

Als Dipl. Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstück, von Mieten und Pachten und als zertifizierter Immobiliengutachter nach DIN EN ISO/IEC 17024 erstelle ich Ihnen persönlich Verkehrswertermittlungen, Gutachten, Wertindikationen und berate Sie gerne – für Immobilien in Rösrath, Overath, Köln und Umgebung. Sie haben Fragen? Mailen Sie uns!

Rösrath

Brock Immobilien 

Hauptstr. 241

51503 Rösrath

Telefon 02205-9479450
service@brock-immobilien.com

Overath

Brock Immobilien 

Hauptstr. 45

51491 Overath

Telefon 02206-9519225
overath@brock-immobilien.com

Bergisch Gladbach/Bensberg

Brock Immobilien

Schloßstr. 60

51429 Bergisch Gladbach/Bensberg

Telefon 02204-3080060
bensberg@brock-immobilien.com

Köln
Brock Immobilien

Hohenstaufenring 62
50674 Köln

Telefon 0221-26016305
koeln@brock-immobilien.com