Eltern bürgen mit Haus – so helfen Eltern beim Immobilienkauf

In 2022 sehen sich besonders die jungen Familien mit den hohen Immobilien-Preisen konfrontiert. Haus und Wohnung werden immer teurer. Zwar sind die Zinsen historisch niedrig, aber die Ersparnisse halten trotzdem nicht mit den Kaufpreisen mit. Die Folge: das Eigenkapital für die Finanzierung reicht nicht. Kreative Lösungen sind gefragt. So können Eltern ihren Kindern helfen, den Hauskauf zu finanzieren. Hier gibt es einige Optionen – eine davon heißt, dass die Eltern mit dem eigenen Haus bürgen. Wie das geht, erläutert dieser Beitrag.

Das eigene Haus als junge Familie über die Eltern mitzufinanzieren, läuft in der Regel über drei Möglichkeiten:

  1. Kinder erhalten ein Geldgeschenk: und die Kinder finanzieren damit ein Darlehen für das Haus
  2. Kinder erhalten ein zinsloses Darlehen: und die Kinder erhalten so einen günstigen Kredit
  3. Eltern bürgen mit eigener Immobilie: und die Kinder erhalten so bessere Konditionen bei der Kreditvergabe

Wie Eltern mit ihrem Haus bürgen – das wollen wir uns genauer anschauen.

Eltern können Kindern helfen, eine Immobilie zu finanzieren. Eine Option ist zum Beispiel die Bürgschaft mit der eigenen Immobilie. Aber es gibt noch mehr Optionen.

Eltern bürgen mit Haus: das Haus als Sicherheit für den Kredit

Das Prinzip funktioniert wie folgt: Eltern legen bei der Bank ihre eigene Immobilie als Sicherheit fest – oder auch nur ein Teil der Immobilie, sind aber selbst nicht Kreditnehmer. Die Immobilie wird dann auf das Eigenkapital der Kinder angerechnet und die Kinder erhalten einen besseren Zinssatz – denn durch die Eltern als Bürgen hat die Bank mehr Sicherheiten.

Für die Bürgschaft muss natürlich das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern bzw. den Schwiegereltern stimmen. Denn im Falle eines Ratenausfalls oder einer Zwangsversteigerung kann die Einforderung der verbürgten Summe im schlimmsten Fall dazu führen, dass Eltern ihre Immobilie verkaufen müssen. In der Regel führen die hohen Immobilienpreise heute – Stand 2022 – jedoch dazu, dass Banken oft großzügige Alternativen bei Zahlungsausfällen anbieten, damit die Immobilie doch noch ohne Verlust verkauft werden kann und es nicht zur Zwangsversteigerung kommt.

Alternative #1 zum Bürgen: die Grundschuld

Statt zu Bürgen können Eltern auch einen neuen Kredit auf ihr Haus aufnehmen und dieses Geld an ihre Kinder geben. Hier fallen natürlich Kreditzinsen und evtl. Grundbuchkosten an. Die Raten können Eltern ihren Kindern in Rechnung stellen. In diesem Fall besteht das Vertragsverhältnis ausschließlich zwischen Eltern und der kreditvergebenden Bank.

Alternative #2 zum Bürgen: die Vermietung an Kinder

Eltern können eine Wohnung oder ein Haus z. B. in Rösrath oder Overath kaufen – und an die Kinder vermieten. Hier gibt es auch die Möglichkeit des Mietkaufs: Kinder kaufen ihren Eltern die Immobilie in Raten ab. Das Modell ist gut geeignet, wenn die Kinder finanziell weniger gut situiert sind. Beachten sollte man dabei das Alter der Baufinanzierer – also der Eltern: Bei einem Alter über 65 Jahre kann ein schlechterer Zinssatz anfallen als wenn die Kinder selber finanzieren. Eventuell erhalten Eltern in diesem Alter auch keine Baufinanzierung mehr. Bei einem Versterben während der Kreditlaufzeit gehen die Schulden dann ins Erbe über. Kinder müssen sich das Begleichen leisten können, damit die Finanzierung nach diesem Modell Sinn macht.

Alternative #3 zum Bürgen: andere Optionen für mehr Eigenkapital

Junge Familien haben bei den steigenden Immobilienpreisen Probleme, das nötige Eigenkapital für eine Finanzierung aufzubringen. Selbst in Rösrath, Overath, Köln und Umgebung sind die Immobilienpreise deutlich gestiegen. Deshalb sollte man wenn möglich auch andere Optionen in Betracht ziehen. Vor allen Dingen beim Kauf ohne Eigenkapital ist es sinnvoll, die Bauförderung des Staates in Anspruch zu nehmen. Trotz des gegenwärtigen Stopps der KfW-Förderungen Anfang 2022 gibt es immer noch zahlreiche förderungswillige Einzelmaßnahmen sowie ein Programm zur energetischen Sanierung.

Alternative #4 zum Bürgen: Übertragung von Bausparverträgen

Bausparkassen übertragen in der Regel großzügig: Sollten also die Eltern keinen Kredit vergeben können oder nicht mit dem Haus bürgen wollen, funktioniert auch die Übertragung von Bausparverträgen. Eine baldige Zuteilung des übertragenen Vertrags ist natürlich günstig, damit Kinder schnell Geld erhalten. Die Einigung über das als Bausparsumme bereits eingezahlte Geld erfolgt dann in privatem Einvernehmen.

Sie sind schon einen Schritt weiter – und das Haus, das Ihre Kinder kaufen wollen, wird besichtigt? Dann nützt Ihnen vielleicht der folgende Artikel: Immobilienbesichtigung:

Darauf müssen Sie als Käufer beim Hauskauf achten

Gerne beraten wir Sie als Immobilienmakler in Rösrath, Overath, Köln und Umgebung zu Finanzierungsmöglichkeiten für Ihre Immobilie – rufen Sie an unter: 02205-9479450.

  25. April 2022
  Kategorie: Kauf